Heimat und Volkstrachtenverein

"D'Rottaler Massing e. V."

100 jähriges Gründungsfest


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§10 Besondere Bestimmungen

1. Der Verein haftet für Schäden nur soweit sie durch die abgeschlossene Haftpflicht und
Unfallversicherung gedeckt sind.

2. Vor Anschaffung von Trachtenstücken sollen Mitglieder sich vom Vorstand bzw. Ausschuß
beraten lassen, damit eine einheitliche Tracht innerhalb des Vereins erziehlt wird.

3. Die Tracht darf nicht zu Faschingsveranstaltungen getragen werden. Ferner auch nicht an
Zivilpersonen ausgeliehen werden, da dieselbe keine Maskerade ist, sondern ein ererbtes
Heimatgewand. Vergehen können mit Ausschluß enden. Für Instandhaltung der vereins-
eigenen Trachtengegenstände haftet jedes Mitglied. Bei Ausscheiden eine Mitgliedes sind
sämtliche vereinseigenen Trachtengegenstände in einem sauberen Zustand einem
Ausschußmitglied auszuhändigen.

4. Kammeradschaft steht im Vordergrund eines jeden Mitgliedes und soll auch im Vereinskreise
sein. Jedes wird mit dem Vornamen und dem vertrauten "DU" angesprochen.

5. das alter zu Ehren, der Stand aber wird gewahrt und respektiert.

6. Eine gerechte Rüge seitens des Vorsitzenden in irgendeiner satzungswidrigen Sache darf nicht
mit Beleidigt quittiert werden. Ein offenes Wort aus berufenen Mund muß ein echter Trachtler
und eine echte Trachtlerin vertragen können.

7. Als Vereinsgruß gilt nur "Grüß Gott" und "Pfüat Gott". Unser Ziel: "Sitt und Tracht der Alten
wollen wir erhalten".

Unser Wahlspruch: "Treu dem guten alten Brauch".

Halt in Ehren, halt in Acht,

alte Sitten, alte Tracht,

steh treu zu uns und hilf uns werben

für Vaterglaube, Sitt und Brauch.

Wo des Landes Sitten sterben

stirbt des Landes Blüte auch!

8. Die Satzung tritt am Tage der Genehmigung in Kraft..