Heimat und Volkstrachtenverein

"D'Rottaler Massing e. V."

100 jähriges Gründungsfest


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§4 Beginn und Ende der Mitgliedschaft

1. Neue Mitglieder werden mit Unterschrift eines ausgefüllten Aufnahmeformulares durch ein
Ausschussmitglied in den Verein aufgenommen. Jedes Mitglied erhält eine Satzung. Der
Beitrag ist ab Eintrittsdatum zu entrichten.

2. Kinder und Jugendliche werden als Mitglieder in der Jugendgruppe aufgenommen. Dies setzt
die Mitgliedschaft eines erziehungsberechtigten voraus. Für die Aufnahme in die Jugend-
gruppe sind die Jugendleiter zuständig,

3. Die Mirgliedschaft erlischt:
a. durch Tod
Bei Ableben eines aktiven oder lange Zeit aktiven Mitgliedes erweist der Verein demselben
mit Fahne und Kranzniederlegung die letzte Ehre. nach Austritt oder Ausschluß wird die
letzte Ehre nicht mehr erwiesen.
b. durch freiwilligen Austritt
Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit frei, erfolgt durch schriftliche Erklärung.
Rückständige Beiträge sind noch zu entrichten. Ansprüche auf Rückerstattung bisher
geleisteter Beiträge bestehen nicht.
c. Durch Ausschluß
Der Ausschluß kann durch Stimmenmehrheit im Ausschuß bewirkt werden, wenn ein
Mitglied mit einem Jahresbeitrag trotz Aufforderung im Rückstand geblieben ist, wenn es
den Vereinsfrieden stört oder die Ehre und Achtung des Vereins in Frage stellt.