Heimat und Volkstrachtenverein

"D'Rottaler Massing e. V."

100 jähriges Gründungsfest


zurück | zur Übersicht | weiter

§9 Auflösung des Vereins

Der Heimat- und Volkstrachtenverein besteht, solange demselben mindestens sieben Mitglieder angehören. Ist die Zahl unter sieben gesunken, so ist der Verein als aufgelöst zu betrachten.
Der Verein kann auch durch Beschluß der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Zu diesem Beschluß ist eine dreiviertel Mehrheit sämtlicher Mitglieder notwendig.
Bei Auflösung des Vereins ist das gesamte vorhandene Vermögen - einschließlich der Vereinfahne - an die Gemeindeverwaltung Massing zu übergeben.
Das Vermögen ist für kulturelle Zwecke zu verwenden.
Bei den Mitgliedern befindlichen vereinseigenen Trachten sind ebenfalls an die Gemeindeverwaltung abzugeben.
Der letzte Vorstand hat die Liquiditierung und Eigentumsüberführung an die Marktverwaltung zu erledigen. Bei Neugründung des Vereins soll das Vereinsvermögen von der Gemeindeverwaltung Massing an den neugegründeten, gemeinnützigen Verein zurückgegeben werden.