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§7 Aufgaben der Mitgliederversammlung
1. Die Entgegennahme der Berichte vom 1. Vorsitzenden, Schriftführer, Kassier, Jugendleiter
und des Prüfungsberichtes der Kassenprüfer sowie die Entlastung der Vorstands- und
Ausschußmitglieder.
2. Die Wahl des Vorstandes und der weiteren Ausschussmitglieder.
3. Die Wahl von zwei Kassenprüfer. Sie haben das Recht, die Kasse jederzeit zu überprüfen
und die Pflicht, bei der Mitgliederversammlung Bericht darüber zu erstatten.
4. Beschlussfähig über Satzungsänderungen nur mit einer 2/3 Mehrheit und Änderung des
Vereinszweckes mit 3/4 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
5. Erledigung etwaiger Beschwerden der Mitglieder gegen Vorstand und ausschuß.
6. Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins nur mit 3/4 Mehrheit sämtlicher Mitglieder.
Sämtliche Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, wenn nicht anders vermerkt.
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